wo sind heute meine Fans ach ja es geht heute um mich
Am 22.05.09 kommt wieder eine Lieferung von den Spendengeldern für den Bärenhof.
Heute fand nun die Auskunftsklage des Zoo Neumünsters gegen den Zoo Berlin vor dem Landgericht Berlin statt. Mit eigenen Worten möchte ich nun davon berichten, ich denke das man nicht nur von der Presse etwas lesen möchte. Vorangegangen waren Gespräche im Mai zwischen beiden Vorständen und der Zoo Berlin bot dem Kläger Tierpark Neumünster 375.000,00 € an, dieses Angebot wurde vom Kläger abgelehnt. Dem Rechtsanwalt Arne Graßmay des Tierparks ging es mehr oder weniger um die Lizenzeinnahmen aus der Vermarktung von Knut, wie Knuddel/Knutsch von Haribo und Knut von Steiff. Der Rechtsanwalt Joachim Gabler vom Zoo Berlin gab dem Kläger das Angebot einer Zahlung von 350.000, 00 € und keinen Cent mehr als Übereignung von Lars und Knut. Die Vorstellung des Tierparks Neumünster mit einer Zahlung von 700.000,00€ bis eine Million wären sie einverstanden. Bei dem Verwahrungsvertrag oder Leihvertrag vom Tierpark Neumünster mit einer unentgeltlichen Überlassung von Lars geht hervor, das alle ungeraden Geburten dem Tierpark Neumünster zustehen und die geraden dem Beklagten Zoo Berlin. Der Rechtsanwalt vom Tierpark Neumünster pocht auf Eigentumsrecht, was vom Richter Hegermann widerlegt wurde, Knut ist kein Recht. Es gibt einen Gebrauchsvorteil durch Besitz und Nutzung. Erklärungen vom Richter z.B. Architekt baut ein Haus (Urheberrecht) .und Grundstück gehört dem Eigentümer. Verwertungsrecht vom Eigentum trennen. Der Richter hat so seine Zweifel das die Markenartikel weder Eigentum noch Besitz sind (Markengesetz). Kritik vom Anwalt Tierpark Neumünster das der Zoo Berlin nicht die Mitteilung über die Geburt gemacht hat, sie hätten es auch selbst großziehen können (allgemeines Gelächter im Saal). Der Richter Hegermann will den Vergleich in der Güteverhandlung auf 700.000,00 verdoppeln, gleichzeitig teilte er dem Kläger mit, das er keinen Leistungsanspruch aus den Lizenzeinnahmen hat. Der Rechtsanwalt vom Zoo Berlin wollte bei ihrem Angebot von 350.000,00 bleiben und Lars ist nicht mehr verhandelbar. Darauf wurde die Güteverhandlung unterbrochen und die Kläger Tierpark Neumünster wollten sich beraten. Nach der Beratung war ihr Vorschlag 350.000,00 € für die Vergangenheit und 150.000,00 für die Zukunft von den Lizenzeinnahmen, womit der Angeklagte Zoo Berlin nicht einverstanden war. Der Rechtsanwalt vom Tierpark Neumünster brachte ins Gespräch sie lassen sich nicht mit Pinguinen abspeisen, sie sind doch keine Bittsteller und suchen das Gespräch mit dem Finanzsenat. Der Zoo Berlin hatte zusätzliche Einnahmen von einer Million und drei Millionen mehr Besucher zu verzeichnen. Der Richter Hegermann teilte dem Kläger mit, das er skeptisch das die Klage Erfolg verspricht, es wäre ein Gewinn für Neumünster bei Annahme des Angebotes vom Zoo Berlin. Nun sprach der Vorstand vom Zoo Berlin Frau Gabriele Thöne das sie verantwortlich für die Aktionäre und den Finanzsenator ist (der den Zoo mit Landesmitteln unterstützt) und nur die angebotene Zahlung möglich ist. Wieder erfolgte eine Unterbrechung von der Klägerseite und man zog sich erneut zur Beratung zurück. Eine Einigung erfolgte nicht und die Güteverhandlung war gescheitert. Beide Parteien werden in den kommenden zwei Monaten Gespräche führen für einen hinausgezogenen Verkündungstermin. Sofern der Rechtsstreit durch die Parteien gütlich erfolgt, müssen sie bis zum 13.07.09 dem Landgericht eine Anzeige über den zustande gekommenen Vergleich mitteilen. Die Erklärungsfrist und ergänzende Stellungnahme endet am 13.08.09 und am 01.09.09 wird vom Richter die Verhandlung geführt. So habe ich die Verhandlung gesehen und anhand von Notizen und dem Gedächtnisprotokoll, hoffe ich alles richtig wiedergegeben zu haben. Leider wieder einmal ernüchternd was Knut betrifft.
Hallo Gudrun,ich habe gerade erst entdeckt, dass Du in Deinem Blog auch etwas über die Verhandlung geschrieben hast. Vielen Dank dafür. Nach Hupsis und Deinem Bericht kann ich mir jetzt einigermaßen vorstellen, was da im Gericht abgegangen ist. Den Presseartikeln traue ich nämlich einfach nicht über den Weg!Ich finde es traurig, dass jetzt wirklich nur um Geld geschachert und Knuts Zukunft davon abhängig gemacht wird. Hier geht es überhaupt nicht mehr um das Wohl des Bären. Selbst wenn irgendwo in der Schublade ein Konzept vor sich hin verstaubt - solange dieser Streit nicht beendet ist, spielt Knut´s Zukunft für die beiden Herren Direktoren überhaupt keine Rolle. . Übrigens frage auch ich mich verwundert, wo dieser Zuchtkoordinator ist? Geht es nicht wenigstens dem um den Bären??? Das ist wirklich alles sehr traurig. Glücklicherweise bekommt Knut von diesem ganzen Geschacher nichts mit. Herr Dörflein wüde sich im Grabe herumdrehen!viele Grüße GiselaH